Strafbares Verhalten auf Touren ...
21.02.02 09:00
Eine SAC-Gruppe unternahm 2001 im Engadin eine Skitour aufgrund von jeweils vorletzten Ausgaben der Skitourenkarte und des SAC-Skitourenführers. Dabei durchquerten sie unwissentlich ein seither neu geschaffenes kommunales Wildschutzgebiet mit winterlichem Betretungsverbot, welches in der neuesten Skitourenkarte und im neuesten Führer beschrieben ist. Die lokal aufgestellten Hinweistafeln konnten sie aufgrund der aussergewöhnlich hohen Schneemengen nicht sehen. Dies führte zu einer Verurteilung mit Busse, welche im letzten Dezember nach dem Rekurs der Gruppe durch das Bündner Verwaltungsgericht bestätig wurde.
Nach diesem Urteil ist juristisch festgehalten, dass vor allem als Tourenleiter sich des Tat- Bestandes der Fahrlässigkeit schuldig macht, wer nicht die allerneuesten Ausgaben von Skitourenkarten und Führern oder andere aktuellste Informationen verwendet und deshalb ein Schutzgebiet mit winterlichem Betretungsverbot betritt.
Dieses Urteil hat praktische Konsequenzen vor allem für Tourenleiter, aber letztlich für alle aktiven Mitglieder: Es wird eine Planung aufgrund der jeweils neuesten Informationen (v .a. Karten und Führer) verlangt! Wir sind uns bewusst, dass kaum alle Berggänger immer von allen Karten und Führern die jüngsten Ausgaben haben (und sich das auch nicht leisten können). Trotzdem müssen wir an alle appellieren, bei der Tourenplanung den geschilderten Sachverhalt zu berücksichtigen.
Wo kann man die neuesten Informationen erhalten? - Viele Sektionen haben eine Clubbibliothek mit den jeweils neuesten Führern - benutzen Sie diese!
- Tauschen Sie sich in der Sektion untereinander aus.
- Kontaktieren Sie Hüttenwarte oder Verkehrsvereine, etc.
- Erkundigen Sie sich an Touren-Ausgangsorten bei Einheimischen über
die geplante Route (Bergführer, Hüttenwarte, Wildhüter, etc.)
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