Bei der Planung von Touren und Routen die Situation bezüglich Natur und Landschaft abzuklären und unsere geplante Route entsprechend danach auszurichten. Bei grossem Störungspotenzial (z.B. Wildschutzgebiet) oder unsicherer Sachlage verzichten wir auf eine Begehung.
Bestehende oder neu erlassene Einschränkungen, allfällige Wildschutzgebiete, Ruhezonen, Wintersperrgebiete und Schongebiete mit ihren jeweiligen Bestimmungen unbedingt zu respektieren.
Die zu diesem Kodex formulierten Regeln und Tipps auf unseren Touren einzuhalten und durchzusetzen.
Die uns anvertrauten Gäste auf die Natur aufmerksam zu machen.